Photovoltaik Sachverständige e.V.
Der Verein ist seit dem Jahr 2014 sowohl bundesweit und international tätig. Die praktische Tätigkeit der Gutachter und Fachleute im Solarbereich mit deren neuen Anforderungen stehen im Vordergrund. Inzwischen sind auch Mitglieder aus den Ländern der Schweiz, Frankreich und Spanien zu verzeichnen. Der Mehrwert entspringt für unsere Mitglieder in den bisher über 50 regelmäßigen durchgeführten Fortbildungsseminaren. Hier besetzen wir häufig Nischen-Themen aus der täglichen Praxis von PV-Planern, Solarteuren und Gutachtern.
Februar 2023 Tübingen
April 2023 Berlin
15.09. 2022 Berlin
23.09. 2022 Waldkirch
08.07. 2022 Stuttgart
01.07. 2022 Freiburg
19.07. 2021 Die Planung von Öffentlichen Ladestationen
11.06. 2021 Energiesysteme und Agroforst mit Synergien in Afrika
18.03.2021 PPA Stromlieferverträge in der Praxis
04.02.2021 Technische Anforderungen an Ladestationen für Kommunen und Gewerbe
18.02.2021 Zertifizierung von PV-Anlagen ab 135 kWp nach DIN 4110
13. 03. 2020 Strassbourg/Frankreich
06. 03. 2020 Ulm/Donau
03. 02. 2020 Emmendingen
21. 01. 2019 CH-Luzern
30. 04. 2019 Freiburg
25.10. 2019 Freiburg
25.11. 2019 Bitterfeld
Ein Auslands-Workshop für PV-Gutachter und Solar-Experten fand im Jahr 2019 statt :
02. - 06. September 2019 in Seoul/Südkorea
Unser Credo:
Neue Wege gehen, neue Herausforderungen verlangen neue Lösungen, die im eigenen Radius nicht machbar sind.
Der Austausch mit Kollegen schafft Möglichkeiten von der Projektplanung an, über eine Baubegleitung wie auch die Projektausführung bis hin zu Gutachterleistungen für Versicherungen und Gerichte. Seit dem Gründungsjahr sind durch den in den Seminaren im Vordergrund stehenden Meinungsautausch auf persönlicher Ebene neue Kooperationen unter Kollegen entstanden, die wachsenden Aufgaben gehen einher mit neuen Synergien.
Im internen Mitgliederbereich werden weitere Infos bereitgestellt.
Sachverständiger: Eine Definition
Der Sachverständige ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.
Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“